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   OLG Hamm, 09.06.2020 - 4 Ws 95/20   

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https://dejure.org/2020,15585
OLG Hamm, 09.06.2020 - 4 Ws 95/20 (https://dejure.org/2020,15585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2020 - 4 Ws 95/20 (https://dejure.org/2020,15585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 4 Ws 95/20 (https://dejure.org/2020,15585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus bei Begehung einer neuen zustandsbezogenen Tat

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2020 - 4 Ws 95/20
    Eine zustandsbedingte Tat, bei der es aber - wie hier - nur vom Zufall abhängt, dass nicht erheblich schwerwiegendere Verletzungsfolgen (wie bei einem Kopftreffer) auftreten, begründet die Erwartung zukünftiger zustandsbedingter erheblicher rechtswidriger Taten (vgl. BGH Urt. v. 6.2.2019 - 5 StR 495/18 = BeckRS 2019, 3292).
  • OLG Nürnberg, 20.03.2013 - 2 Ws 127/13

    Entscheidung über Revision: Mörder nutzt aufgehobenen Haftbefehl zur Flucht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2020 - 4 Ws 95/20
    Der Erlass eines erneuten Unterbringungsbefehls ist durch der Aufhebung des früheren Unterbringungsbefehls jedenfalls deswegen schon hier nicht ausgeschlossen, da der vorliegende Unterbringungsbefehl - wie noch zu zeigen sein wird - auf einer neuen, erweiterten Tatsachengrundlage ergeht (vgl. zur entsprechenden Problematik bei Haftbefehlen: OLG Nürnberg, Beschl. v. 20.03.2013 - 2 Ws 127/13, juris).
  • BGH, 10.02.1971 - 3 StR 47/70

    Verhältnis einer gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2020 - 4 Ws 95/20
    Insbesondere ist eine Unterbringung nach dem PsychKG NW schon wegen ihrer zeitliche Begrenztheit nicht in gleicher Weise geeignet, den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten wie die strafrechtliche Unterbringung (vgl. BGHSt 24, 98 ff.).
  • OLG Hamm, 06.02.2024 - 5 Ws 14/24

    Einstweilige Unterbringung, betreuungsrechtliche Unterbringung,

    Zwar steht die zivilrechtliche Unterbringung einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB - vorbehaltlich der Prüfung von § 62 StGB - nicht grundsätzlich entgegen, wenn die Anlasstat - wie hier - während der Dauer einer zivilrechtlichen Unterbringung begangen wurde (vgl. Fischer, 70. Auflage, § 63, Rn. 49; OLG Hamm Beschl. v. 9.6.2020 - 4 Ws 95/20, BeckRS 2020, 13095 Rn. 33, der sich allerdings auf das Konkurrenzverhältnis von § 126a StPO zu einer Unterbringung nach dem PsychKG NRW bezieht).

    Auch die zeitliche Befristung der betreuungsrechtlichen Unterbringung der Beschuldigten macht die Anordnung der Unterbringung nach § 126a StPO hier nicht erforderlich (vgl. zu anderen Fallkonstellationen im Rahmen des PsychKG NRW OLG Hamm Beschl. v. 9.6.2020 - 4 Ws 95/20, BeckRS 2020, 13095 Rn. 33, beck-online; LG Kleve, Beschluss vom 07.07.2011 - 120 Qs-306 Js 392/11/65/11; LG Kleve Beschl. v. 7.7.2011 - 120 Qs-306 Js 392/11/65/11, BeckRS 2011, 20279, beck-online).

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